Unternehmen
Impressum:
Torsten Hedrich Immobilien
Am Ziegelacker 2
63584 Gründau
Telefon: 06058-5109898
Mobil: 0171 4432250
E-Mail: hedrich-immobilien@gmx.de
Mehrfach Agent für Versicherungen und Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c und § 34d GewO
Am Ziegelacker 2
D-63584 Mittel - Gründau
FAX 06058-1450
Vertretungsberechtigter:
Torsten Hedrich Berufsaufsichtsbehörde: Gemeinde Gründau Gewerbemeldestelle:
Am Bürgerzentrum 1 D-63571 Gründau
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 165058782
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Zur Plattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
unser Hauptportal
Alle unsere Immobilien finden Sie auf
Nicht nur in Deutschland sondern auch in Spanien sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
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Torsten Hedrich by fotogoll.de
Torsten Hedrich
Immobilienmakler
MfA für Versicherungen
Inhaber von HEDRICH-IMMOBILIEN
Sprachen:
-
Deutsch & Spanisch fließend
-
Englisch verhandlungssicher
Haftungsbeschränkung
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AGBs
§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechte, Häusern, Wohnungen, Geschäftskauf, Gewerberaumvermietungen, sowie Verpachtungen. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma HEDRICH Immobilien erteilt wurden. Die Firma HEDRICH-IMMOBILIEN ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für die Richtig- oder Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
§ 2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der Firma HEDRICH-IMMOBILIEN Gebrauch machen, wenn Sie sich z.B. mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebotes/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.
§ 3 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung der Firma HEDRICH-IMMOBILIEN oder aufgrund des Nachweises durch die Firma HEDRICH-IMMOBILIEN ein Hauptvertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma HEDRICH-IMMOBILIEN bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma HEDRICH-IMMOBILIEN zum Abschluss des Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.
Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Provisionshöhe. Sofern weder eine Provisionsvereinbarung abgeschossen wurde noch eine Provision im Angebot/Offerte ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 dieser Geschäftsbedingungen. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.
Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma HEDRICH-IMMOBILIEN der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die von Angebot/Offerte abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Er entsteht also z.B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen oder Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.
§ 4 Provisionshöhe
1. Die Provision für den Ankauf, den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz, auch im Wege der Zwangsversteigerung, beträgt für den Käufer 5,00% des Gesamtkaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht individuell eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen. Bei der Vermietung/Verpachtung von Gewerberäumen/-flächen beträgt die Provision drei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Bei der Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechts beträgt die Provision 5,00% vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart worden, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.
4. Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Bar Preis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente).
5. Bei der Vermittlung eines Vorkaufrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1,00% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 4,00% des Kaufpreises, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.
§ 5 Umsatzsteuer: Die Erhebung der Umsatzsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz.
§ 6 Beurkundung: Soweit für den Abschluss des Vertrages eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, nimmt der Makler möglichst am Vertragsabschlusstermin teil. Auch bei Nichtteilnahme am Termin besteht ein Anspruch auf eine beglaubigte Kopie der Kaufurkunde für die Firma HEDRICH-IMMOBILIEN.
§ 7 Nebenabreden: Nebenabreden zu den Angeboten der Firma HEDRICH-IMMOBILIEN bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 8 Haftung: Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Angaben und Unterlagen zu Objekten basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Von HEDRICH-IMMOBILIEN erstellte Exposés stellen lediglich eine Vorinformation dar, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag
§ 9 Schlussbestimmungen: Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma HEDRICH-IMMOBILIEN, Gründau-Mittel Gründau.
Beatrice Hedrich by fotogoll.de
Unser Kooperationspartner:
Beatrice Hedrich
Bachelor of Arts
Immobilienmaklerin
Inhaberin von
Beatrice Hedrich
IMMOBILIEN & CONSULTING
Gewerbestraße 1B
63584 Gründau
Sprachen:
-
Deutsch & Englisch fließend
-
Spanisch Grundkenntnisse
Impressum:
Beatrice Hedrich Immobilien & Consulting
Gewerbestraße 1b
63584 Gründau
Mobil: 0177 7217230
E-Mail: beahedrich@gmx.de
Immobilienmaklerin mit Erlaubnis
nach § 34c GewO
Gewerbestrasse 1b
D-63584 Mittel - Gründau
Vertretungsberechtigte: Beatrice Hedrich Berufsaufsichtsbehörde: Gemeinde Gründau Gewerbemeldestelle, Am Bürgerzentrum 1 D-63584 Gründau
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 323118397
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
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